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Damit Sie sich davon überzeugen, dass wir der
richtige Pflegedienst sind, bieten wir Ihnen
verschiedene
Vorableistungen:
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Ø |
eine Probepflege |
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Ø |
eine genaue Kalkulation |
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Ø |
eine klare Beratung zur
Kostenübernahme |
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Ø |
ein eingehendes Beratungsgespräch |
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Ø |
eine Vereinbarung der erforderlichen
Leistungen per Vertrag |
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Preise: |
Es ist zu unterscheiden zwischen |
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c |
den Leistungen der Pflegeversicherung
nach SGB XI |
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c |
und den Leistungen der Krankenpflege nach
SGB V (s. g. Behandlungspflege. |
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Die Leistungen der Pflegeversicherung
werden von der Pflegekasse übernommen. |
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Die Leistungen der Krankenpflege werden
von der Krankenkasse übernommen. |
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Für die Übernahme der Leistungen durch
die Pflegekasse ist eine Pflegeeinstufung
erforderlich. </> |
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Für die Übernahme der Leistungen durch
die Krankenkasse ist eine Pflegeeinstufung
nicht erforderlich, die Leistungen müssen
von einem Arzt oder Krankenhaus verordnet
sein.
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Alle Leistungen der Grundpflege
(Körperpflege, Ernährung, Mobilisation) und
hauswirtschaftliche Versorgung gehören zu
den Leistungen der Pflegeversicherung.
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Alle vom Arzt verordneten Leistungen und
die Krankenhaus-Anschlussversorgung gehören
zu der Krankenpflege (= Behandlungspflege)
und werden von der Krankenkasse übernommen. |
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Die Pflegekasse übernimmt Sachleistungen
monatlich bis maximal:
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Pflegestufe 1: |
Sachleistung 450,00 € |
Pflegegeld 235.00 € |
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Pflegestufe 2: |
Sachleistung 1100.00 € |
Pflegegeld 440.00 € |
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Pflegestufe 3: |
Sachleistung 1550.00 € |
Pflegegeld 700.00 € |
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Die Leistungen der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung |
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können von den Pflegebedürftigen je nach Bedarf
ausgewählt und von uns angefordert werden (in
anderen Worten: der Kunde kauft Versorgung nach
Bedarf). Abgerechnet werden die tatsächlich
erbrachten Leistungen. |